Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen mit LED-Technologie in der Innen- und Hallenbeleuchtung.
Bereits zum fünften Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB in 2015 und 2016 Fördergelder für Kommunen zur Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen. 2015 und 2016 wird zum dritten Mal auch die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert. Das gibt Ihnen die Chance, Ihre veralteten und ineffizienten Beleuchtungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen und damit langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Zum ersten Mal mit der Antragstellung in zwei Folgejahren und damit die Möglichkeit einer besseren Projektplanung.
Was wird gefördert?
LED-Leuchten in Verbindung mit dazugehörige Steuer- und Regelungstechnik für Innen- und Hallenbeleuchtung
Die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal, wenn die Installation nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden kann. Dies umfasst Demontage und Montagearbeiten
LED-Austauschlampen für vorhandene Leuchten werden nicht gefördert
Auch in 2015 wird die Straßenbeleuchtung nicht mehr gefördert
Wer wird gefördert?
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (=kommunale Antragsteller)
Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt
Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
Was sind die Förderkriterien?
Eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 50% gegenüber der alten Anlage
Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 5.000 € pro Projekt betragen, das entspricht einer Mindestprojektgröße von mindestens 16.667€
Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben
Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen, dies ist erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids möglich. Dies gilt auch für ein Vergabeverfahren
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in Kraft bzw. die Kommunen nennen im Antrag ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens. Das Vorhaben muss innerhalb des Bewilligungszeitraums begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden
Wie wird gefördert?
Durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 30% bei der Innen- und Hallenbeleuchtung für die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beleuchtung
Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.
Antragstellung
Antragszeitraum: 01.01.2015 - 31.03.2015 und 2016
Anträge müssen zwingend elektronisch gestellt werden, über das Förderportal des Bundes „easy-online“
Der fertige Antrag muss anschließend zusätzlich in Papierform per Post an den PtJ gesendet werden
Ein vollständiger Antrag enthält:
Easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift
Ein ausgefülltes, von einem Fachplaner (einer verwaltungsinternen, fachkundigen Person oder einem qualifizierten Fachbetrieb) unterschriebenes und gestempeltes Excel-Berechnungsformular
Eine Bestätigung, dass sich die zu sanierende Anlage im Eigentum des Antragstellers befindet
Hinweis zur Kumulierbarkeit
Eine Kumulierung von Fördermitteln ist zulässig (z.B. können die KfW-Förderprogramme Nr. 208 oder 218 zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 20% genutzt werden).
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